Festlegung der Trauerfeierlichkeiten

In der Generalkongregation legen die Kardinäle den Tag, die Stunde und die Art und Weise fest, wie der Leichnam des verstorbenen Papstes in die Vatikanische Basilika überführt wird. Papst Franziskus hat entschieden, dass er nicht offen aufgebahrt werden will. Daher wird zunächst nur der Sarg im Petersdom stehen. Außerdem hat Franziskus verfügt, dass seine letzte Ruhestätte nicht in der Krypta unter dem Petersdom sein soll, sondern dass er in Santa Maria Maggiore beigesetzt wird.

 

Verstirbt der Papst außerhalb Roms, trifft das Kardinalskollegium alle notwendigen Anordnungen für eine würdevolle Überführung des Leichnams. Die Trauerfeierlichkeiten dauern neun Tage und richten sich nach den Normen des Ordo Exsequiarum Romani Pontificis (lateinischer Text).

 

Alle Rechte vorbehalten © 2025 Deutsche Bischofskonferenz

Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz | DBK.de | pressestelle@dbkdbkdbk..de | Kaiserstrasse 161 | 53113 Bonn | Telefon: 0228 103-214 | Fax: 0228 103-254