Almosenier bezeichnet das Amt des Almosen- und Armenpflegers.
Die Verwaltung der päpstlichen Wohltätigkeit an der römischen Kurie ist bereits seit dem 12. Jahrhundert in der Elemosineria Apostolica institutionalisiert. Heute verwaltet sie in direkter Abhängigkeit vom Papst dessen private Wohltätigkeit. Päpstlicher Almosenier ist Kardinal Konrad Krajewski (ernannt am 3. August 2013).
Der Papst trägt traditionell mehrere Titel, die sich im Laufe der Geschichte entwickelt haben. Dazu gehören:
Bei der Amtseinführung des Papstes wird dem Neugewählten das Pallium umgelegt. Dabei wird (auf Latein) folgende Formel gesprochen:
„Gepriesen sei Gott, der dich zum Hirten der ganzen Kirche erwählt hat, indem er dir den Apostolischen Dienst anvertraute. Mögest du viele Jahre des irdischen Lebens lang ruhmvoll hervorragen, bis du, von deinem Herrn gerufen, beim Eintritt ins Himmlische Reich mit der Unsterblichkeit bekleidet wirst.“
Die Amtseinführung endet mit dem Apostolischen Segen. Anschließend („innerhalb einer angemessenen Zeit“) ergreift der neue Papst Besitz von der Patriarchalbasilika San Giovanni in Laterano, der eigentlichen Bischofskirche des Bischofs von Rom.
Bislang sind drei Päpste auf diese Weise in ihr Amt eingeführt worden: Johannes Paul I., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. Davor gab es die Feier der Papstkrönung, die am Sonntag oder einem anderen Festtag nach der Papstwahl stattfand. Papst Paul VI. (1963 – 1978) legte jedoch nach seiner Krönung die Tiara (dreistöckige Krone) ab und ersetzte sie bei liturgischen Feiern durch die Mitra (traditionelle Kopfbedeckung des Bischofs in Gottesdiensten). Seitdem gibt es nur noch eine „Amtseinführung als universaler Hirte der Kirche“.
Die Apostolische Kammer ist die päpstliche Finanzbehörde. Das Amt geht bis ins 4. Jahrhundert zurück. Während der Sedisvakanz hat die Apostolische Kammer die Aufgabe, die Güter und Rechte des Heiligen Stuhls wahrzunehmen und zu verwalten. Leiter der Apostolischen Kammer ist der Camerlengo (Kämmerer), der seit dem 15. Jahrhundert aus den Mitgliedern des Kardinalskollegiums gewählt und vom Papst im Konsistorium ernannt wird.
Camerlengo ist zurzeit Kardinal Kevin Farrell.
Apostolische Konstitutionen sind vom Papst erlassene gesetzliche Bestimmungen.
Sie betreffen häufig eine bestimmte Region oder einen bestimmten Personenkreis. Der Begriff Konstitution stammt aus dem Lateinischen: con-stituere bedeutet „feststehen machen, aufstellen, einrichten“. Die aktuelle Apostolische Konstitution Universi dominici gregis vom 22. Februar 1996 regelt das Procedere bei Papsttod, Sedisvakanz und Wahl des Papstes.
Als Völkerrechtssubjekt entsendet der Heilige Stuhl Apostolische Nuntien (lat. nuntius = Botschafter) als Päpstliche Repräsentanten in die Staaten, mit denen der Heilige Stuhl volle diplomatische Beziehungen unterhält. Umgekehrt entsendet der betreffende Staat seinen Botschafter als Vertreter des betreffenden Landes beim Heiligen Stuhl (z. B. Deutschland). Die Botschafter legen dem Papst als Staatsoberhaupt in einer Audienz ihr Akkreditierungsschreiben vor. Ebenso tut dies der Nuntius beim Oberhaupt des Staates, bei dem er den Heiligen Stuhl vertritt.
Der jeweilige Apostolische Nuntius hat die Doppelaufgabe, die diplomatischen Beziehungen des Heiligen Stuhls zu der betreffenden Regierung zu pflegen sowie über die katholische Kirche dieses Landes zu wachen und darüber nach Rom zu berichten. Er unterhält enge Beziehungen zu der dortigen Bischofskonferenz, arbeitet mit den Bischöfen zusammen und übermittelt dem Apostolischen Stuhl (den betreffenden Einrichtungen der Kurie) Namen von Kandidaten für das Bischofsamt oder schlägt Kandidaten vor und führt „den Informationsprozess über die in Aussicht Genommenen.“ (Weitere Aufgaben vgl. can. 363-365 CIC)
Zu den ersten Nuntiaturen zählen: Luzern (1587/81), Wien (1581), Köln (1584) und Brüssel (1597). Die Anzahl der Staaten, mit denen der Heilige Stuhl volle diplomatische Beziehungen unterhält, beträgt heute 178. Neben den diplomatischen Beziehungen ist der Heilige Stuhl auch Mitglied (z. B. bei der Internationalen Atombehörde in Wien – IAEA oder bei UNCTAD sowie beim Hohen Flüchtlingskommissar – UNHCR) oder Beobachter bei einer Vielzahl internationaler Organisationen und Einrichtungen wie z. B. UNO, FAO, WTO, WHO, UNESCO oder Europarat. Hierin werden „Ständige Vertreter“ oder „Ständige Beobachter“ entsandt oder der Heilige Stuhl wird durch entsprechende Delegationen bei internationalen Konferenzen (z. B. zur UNO-Menschenrechtskommission in Genf) vertreten.
Der Apostolische Stuhl meint heute das Amt des Papstes mit seinen Dienststellen. Der Begriff leitet sich von der Kathedra, dem offiziellen Bischofsstuhl, ab, von dem aus ein Bischof seine Lehr- und Leitungstätigkeit wahrnahm. Ursprünglich wurde der Begriff Apostolischer Stuhl für jeden von den Aposteln gegründeten Bischofssitz verwendet (v. a. Alexandrien, Antiochia, Jerusalem und Rom).
Der Heilige Stuhl, und in diesem Sinne dann der Papst, ist Völkerrechtssubjekt und kann als solches beispielsweise internationale Verträge abschließen, Gesandte mit anderen Staaten tauschen oder auf andere Art am Völkerrechtsverkehr teilnehmen.
In Apostolischen Schreiben äußert sich der Papst zu einem bestimmten Thema oder zu einem bestimmten Anlass. Sie sind an bestimmte Gruppen (z. B. Bischöfe, Ordensleute etc.) oder an alle Gläubigen gerichtet. Es können drei Formen Apostolischer Schreiben unterschieden werden: