Papst Paul VI. hat mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1965 die Bischofssynode als Organ der Gesamtkirchenleitung eingerichtet. Die Bischofssynode ist eine Versammlung von Vertretern der Bischofskonferenzen einzelner Länder und der Ordensgemeinschaften. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis, wodurch sie sich vom allgemeinen Konzil unterscheidet. Als Forum der gegenseitigen Information und Beratung unterstützt die Bischofssynode den Papst bei der Bewahrung der Einheit der Gesamtkirche. Er beruft die Synode ein.
Der Papst leitet die Bischofssynode selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratungen. Der Bischofssynode beigeordnet ist ein ständiges Generalsekretariat unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, das aus 15 Mitgliedern besteht (CIC, cc. 342–348).
Aufgabe der Bischofssynode ist es, die Verbindung des Weltepiskopats mit dem Papst durch geeignete Beratung der Verhandlungsthemen im Hinblick auf Glaube, Sitte und Disziplin zu fördern. In „außerordentlicher“ Weise kann der Papst der Bischofssynode für bestimmte Fälle Entscheidungsgewalt übertragen; ihm ist es vorbehalten, solche Entscheidungen in Kraft zu setzen (CIC, cc. 342, 343).
In der Bischofssynode wird der weltkirchliche Charakter der katholischen Kirche sichtbar. Dabei sind gewählte und berufene sowie Mitglieder kraft Amtes zu unterscheiden. Mit bestimmten Modifikationen gilt dies für alle drei Formen, in denen die Bischofssynode versammelt werden kann: In Fragen von gesamtkirchlichem Belang gibt es die „Ordentliche Generalversammlung“ (Bischofskonferenzen werden je nach Größe durch ein bis vier gewählte Vertreter repräsentiert). Falls Eile geboten ist oder ein spezielles, dem Papst dringlich erscheinendes Thema behandelt wird, tritt die „Außerordentliche Generalversammlung“ zusammen (Bischofskonferenzen werden durch ihre Vorsitzenden vertreten). In Fragen von regionaler Bedeutung gibt es die „Sonderversammlung“ (Vertretung wie bei der Generalversammlung, aber beschränkt auf die betreffende Region). In allen drei Formen überwiegen bei Weitem die Vertreter der Bischofskonferenzen (lateinische Kirche) und der bedeutenderen orientalischen Kirchen eigenen Rechts (CIC, c. 346). Das Synodalenamt endet mit dem Abschluss der Versammlung (CIC, c. 347 § 1).
Weitere Informationen:
Das Bleisiegel ist byzantinischen Ursprungs und wird seit dem 6. Jahrhundert auch von den Päpsten zur Besiegelung der Authentizität und Bedeutung eines Dokuments verwendet.
Zumeist wird Blei verwendet, für herausragende Dokumente auch Silber oder Gold. Seit dem 12. Jahrhundert werden Schriftstücke mit Hanf- oder Seidenschnüren zusammengehalten und mit einer Bleimasse verschlossen, in die mit einem runden Stempel auf der einen Seite der Namenszug des Papstes und auf der Rückseite die Kopfportraits von Petrus und Paulus mit dem entsprechenden Namenszug SPE (Sanctus Petrus) und SPA (Sanctus Paulus) aufgeprägt wurden. Diese so gesiegelten päpstlichen Schriftstücke heißen Bullen (lateinisch bulla; verwendet für die Kapsel, die das Siegel umschloss, das Siegel selbst und für das so gesiegelte Schriftstück). Seit 1878 werden Bleibullen nur noch für ganz bestimmte und feierliche Akte ausgefertigt. In allen anderen Fällen benutzt man das mit roter Farbe aufgestempelte Siegel mit dem Namen des Papstes um die Apostelköpfe (Petrus und Paulus) herum.
Das Bleisiegel wird mit dem Fischerring nach dem Tod des Papstes in der ersten Sitzung der Generalkongregation zerbrochen.