Der Camerlengo (Kämmerer) steht der Apostolischen Kammer vor. Seit dem 15. Jahrhundert wird er aus den Mitgliedern des Kardinalskollegiums ausgewählt und vom Papst im Konsistorium ernannt. Papst Johannes Paul II. hat in der Apostolischen Konstitution
Universi dominici gregis die Befugnisse und Aufgaben des Camerlengo im Fall der Sedisvakanz klar festgelegt. Es ist seine Aufgabe, „die Güter des Apostolischen Stuhls zu schützen und zu verwalten, mit Hilfe von drei Kardinal-Assistenten, wobei in schwerwiegenden Fällen das Votum des Kardinalskollegiums eingeholt werden muss“. (Universi dominici gregis, Nr. 17) Zu den Aufgaben des Camerlengo zählen:
- Er muss, sobald er die Nachricht vom Tod des Papstes erhalten hat, im Beisein des Päpstlichen Zeremonienmeisters, der Prälaten sowie des Sekretärs und des Kanzlers der Apostolischen Kammer offiziell den Tod feststellen. Die Sterbeurkunde wird vom Kanzler ausgestellt.
- Er versiegelt das Arbeits- sowie die Privatzimmer des Verstorbenen und trägt dafür Sorge, dass das mit der Betreuung des Papstes beauftragte Personal bis zur Beisetzung dort wohnen bleiben kann. Erst nach der Bestattung wird die ganze Wohnung versiegelt.
- Er teilt die Nachricht vom Tod des Papstes dem Kardinalvikar der Diözese Rom (Kardinal Agostino Vallini) mit, der dann das Volk von Rom unterrichtet.
- Er unterrichtet den Kardinalerzpriester von St. Peter (Kardinal Angelo Comastri) über den Tod des Papstes.
- Er ergreift vom Apostolischen Palast, vom Lateranpalast und vom Palast in Castel Gandolfo Besitz (persönlich oder durch Delegierte) und trägt für die Fortführung der dortigen Funktionen Sorge.
- Er legt mit den jeweils Ranghöchsten der drei Kardinalklassen (Kardinalbischöfe, -priester und -diakone) die Formalitäten für die Beisetzung fest, sofern der Papst nicht eigene Bestimmungen hinterlassen hat.
- Er muss in Übereinstimmung mit dem Kardinalskollegium die Rechte des Apostolischen Stuhles schützen und für eine ordnungsgemäße Verwaltung Sorge tragen.
Weitere Aufgaben des Camerlengo sind:
- Er ist Vorsitzender der sogenannten Sonderkongregation (vgl. Universi dominici gregis, Nr. 7).
- Er ist verantwortlich für die Genehmigung von Dokumentarfotografien des verstorbenen Papstes (vgl. Universi dominici gregis, Nr. 30).
- Er ist mit dem Substituten des Staatssekretariates (Erzbischof Giovanni Angelo Becciu) verantwortlich für den Verschluss der Sixtinischen Kapelle, des Domus Sanctae Marthae sowie der für liturgische Feiern bestimmten Räume während der Wahl (vgl. Universi dominici gregis, Nr. 43).
- Er bestätigt das im Zusammenhang mit der Wahl erforderliche Hilfspersonal (u. a. zwei Ärzte, Ordenspriester für die Beichte, Tischdienst, Reinigungskräfte, vgl. Universi dominici gregis, Nr. 46) und ist dafür verantwortlich, dass diese Personen einen Eid ablegen, in dem sie absolute Geheimhaltung versprechen (vgl. Universi dominici gregis Nr. 48).
- Sollte nach dem 34. Wahlgang keine Wahl erfolgt sein, lädt der Camerlengo die wahlberechtigten Kardinäle ein, über den eingeschlagenen Weg und das weitere Wahlverfahren ihre Meinung zu bekunden (vgl. Universi dominici gregis Nr. 75).
- Am Ende der Wahl fertigt er einen Bericht an, in dem er das Abstimmungsergebnis jedes Wahlgangs feststellt. Dieser Bericht wird dem Papst übergeben und dann im dafür vorgesehenen Archiv in einem versiegelten Umschlag aufbewahrt (vgl. Universi dominici gregis, Nr. 71).
Camerlengo ist zurzeit Kardinal Kevin Farrell (seit 14. Februar 2019).