Der Päpstliche Segen „Urbi et Orbi“ (der Stadt und dem Erdkreis) ist eine feierliche Handlung, die der Papst unmittelbar nach seiner Wahl oder an kirchlichen Hochfesten (Weihnachten und Ostern) vornimmt. Die Tradition von „Urbi et orbi“ geht bis auf das 13. Jahrhundert zurück.
Der Text des Segens „Urbi et orbi“ lautet auf Latein und Deutsch:
P: Sancti apostoli Petrus et Paulus, de quorum potestate et auctoritate confidimus, ipsi intercedant pro nobis ad Dominum. – A: Amen.
P: Die heiligen Apostel Petrus und Paulus, auf deren Machtfülle und Autorität wir vertrauen, sie selbst mögen beim Herrn für uns Fürsprache halten. – A: Amen.<br /><br /></i>P: Precibus et meritis beatæ Mariæ semper Virginis, beati Michaëlis archangeli, beati Ioannis Baptistæ, et sanctorum apostolorum Petri et Pauli et omnium sanctorum, misereatur vestri omnipotens Deus et, dimissis omnibus peccatis vestris, perducat vos Iesus Christus ad vitam æternam. – A: Amen.
P: Aufgrund der Fürsprache und der Verdienste der seligen immerwährenden Jungfrau Maria, des heiligen Erzengels Michael, des heiligen Johannes des Täufers und der heiligen Apostel Petrus und Paulus und aller Heiligen, erbarme sich eurer der allmächtige Gott und nachdem er alle eure Sünden vergeben hat, führe euch Jesus Christus zum ewigen Leben. – A: Amen.
P: Indulgentiam, absolutionem et remissionem omnium peccatorum vestrorum, spatium veræ et fructuosæ pœnitentiæ, cor semper pœnitens et emendationem vitæ, gratiam et consolationem sancti spiritus, et finalem perseverantiam in bonis operibus tribuat vobis omnipotens et misericors Dominus. – A: Amen.
P: Der allmächtige und barmherzige Herr gewähre euch Nachlass, Vergebung und Verzeihung all eurer Sünden, einen Zeitraum echter und fruchtbarer Reue, ein allzeit bußfertiges Herz und Besserung des Lebens, die Gnade und die Tröstung des Heiligen Geistes und die endgültige Ausdauer in den guten Werken. – A: Amen.
P: Et benedictio Dei omnipotentis, Patris, et Filii, et spiritus sancti, descendat super vos et maneat semper. – A: Amen.
P: Und der Segen des allmächtigen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, komme auf euch herab und bleibe bei euch allezeit. – A: Amen.
Während der Sedisvakanz gibt es zwei Arten von Kongregationen der Kardinäle zur Vorbereitung der Papstwahl: eine Generalkongregation und eine Sonderkongregation.
Die Generalkongregation besteht aus dem gesamten Kardinalskollegium. An ihr müssen alle wahlberechtigten Kardinäle teilnehmen, die nicht rechtmäßig verhindert sind, sobald sie über die Vakanz des Apostolischen Stuhls unterrichtet wurden. Den 80-jährigen und älteren Kardinälen steht die Teilnahme frei.
In der Generalkongregation werden während der Sedisvakanz wichtige Angelegenheiten und schwerwiegendere Fragen bearbeitet, die eine gründlichere Prüfung erfordern. Ordentliche Angelegenheiten und Fragen von untergeordneter Bedeutung werden in der Sonderkongregation behandelt. Zu den Aufgaben gehört auch, eventuell vorhandene Dokumente, die der Papst dem Kardinalskollegium hinterlassen hat, zu lesen und dafür zu sorgen, dass der Fischerring und das Bleisiegel vernichtet werden.
Die Generalkongregationen finden in der Regel täglich bis zum Beginn der Wahl des Papstes im Apostolischen Palast oder einem anderen geeigneten Ort im Vatikan statt. Den Vorsitz führt der Dekan des Kardinalkollegiums (= Kardinaldekan, zur Zeit Kardinal Giovanni Battista Re), bei dessen Abwesenheit der Subdekan (= Kardinalsubdekan, zur Zeit Kardinal Leonardo Sandri). Die Generalkongregation trifft die Vorbereitungen für die Trauerfeierlichkeiten des verstorbenen Papstes und für die anstehende Papstwahl. Bei wichtigeren Angelegenheiten dürfen die Abstimmungen nicht mündlich, sondern nur in geheimer Form erfolgen.
Bei den ersten Generalkongregationen werden die Kardinäle über die Bestimmungen für die Zeit der Vakanz und die Papstwahl informiert. Alle Kardinäle müssen einen Eid [ablegen, die Vorschriften zu beachten und das Amtsgeheimnis zu wahren. In den Sitzungen der Sonder- und der Generalkongregationen tragen die Kardinäle den üblichen schwarzen filettierten Talar und die rote Schärpe, dazu die Kalotte (auch Pileolus genannt, eine runde Kopfbedeckung), das Pektorale (Brustkreuz) und den Ring.
Die Regelungen im Einzelnen (gemäß den Ausführungen in Universi dominici gregis):
Der Kardinaldekan informiert die Kardinäle über den Tod des Papstes und ruft sie zur Generalkongregation (Nr. 19).
Die Sitzungen der Generalkongregation finden bis zum Beginn der Papstwahl statt. An ihnen müssen alle wahlberechtigten Kardinäle teilnehmen, sobald sie über die Sedisvakanz unterrichtet wurden und sofern sie nicht rechtmäßig verhindert sind. Nicht wahlberechtigten Kardinälen steht die Teilnahme frei (Nr. 7ff).
Den wahlberechtigten Kardinälen ist es strengstens verboten, irgendeiner anderen Person gegenüber direkte oder indirekte Angaben über die Abstimmungen und deren Ergebnis während der Wahlhandlungen zu machen oder über das, was in den Zusammenkünften der Kardinäle vor und während der Wahl behandelt oder entschieden wurde. Dieser Geheimhaltungspflicht unterliegen auch die nicht wahlberechtigten Kardinäle, die an der Generalkongregation teilnehmen (Nr. 7; Nr. 59).
Die Generalkongregation hat das Recht, das, was in einer Sonderkongregation entschieden, gelöst oder verweigert wurde, mit Stimmenmehrheit zu widerrufen, zu ändern oder zu gewähren (Nr. 8). Die Sitzungen finden in der Regel im Apostolischen Palast im Vatikan statt (Nr. 9).
Vorsitzender der Generalkongregationen ist in der Regel der Dekan des Kollegiums (zurzeit Kardinal Angelo Sodano) oder, sollte er abwesend oder verhindert sein, der Subdekan (zur Zeit Kardinal Roger Etchegaray) (Nr. 9).
Abstimmungen dürfen nicht mündlich, sondern nur in geheimer Form erfolgen (Nr. 10).
Die Sitzungen, die vor Beginn der Wahl stattfinden, heißen „vorbereitende Kongregationen“. Sie müssen täglich abgehalten werden, auch an den Tagen der Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst. Den Zeitpunkt der ersten Sitzung bestimmt der Camerlengo mit den drei ersten wahlberechtigten Kardinälen aus jeder Ordnung (Nr. 11).
Die vorbereitende Kongregation legt den Beginn der Wahlhandlungen sowie die Uhrzeit der jeweiligen Wahlgänge fest (Nr. 13 i; Nr. 63).
Jeder Kardinal erhält bei den ersten Sitzungen ein Exemplar der Apostolischen Konstitution „Universi dominici gregis“. Es soll Gelegenheit geben für Fragen über den Sinn und die Ausführungen der Konstitution. Außerdem wird empfohlen, den ersten Teil der Konstitution über die Vakanz des Apostolischen Stuhls zu verlesen (Nr. 12).
Alle anwesenden Kardinäle müssen einen Eid zur Geheimhaltung und Befolgung der Vorschriften ablegen (Nr. 12). Entsprechend der vorher aufgestellten Tagesordnung müssen die Kardinäle die vordringlichsten Entscheidungen für den Beginn der Wahlhandlungen treffen (Nr. 13 b):
Die Generalkongregation bittet die Kardinalskommission, die aus dem Camerlengo (Kardinal Kevin Farrell) und Kardinalstaatsekretär (Kardinal Pietro Parolin) sowie der Präsidentin der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt (Schwester Raffaella Petrini) gebildet wird, dafür zu sorgen, dass:
Die Generalkongregation autorisiert zwei Kleriker, die den wahlberechtigten Kardinälen Betrachtungen über die aktuellen Probleme der Kirche und über die erleuchtete Wahl des neuen Papstes halten sollen. Sie bestimmen zugleich, wann die Betrachtungen gehalten werden sollen (Nr. 13 d).
Die Generalkongregation muss die benötigten Ausgaben für die Zeit zwischen dem Tod des Papstes und der Wahl des Nachfolgers genehmigen (Nr. 13 e). Sie soll die Dokumente lesen, die der verstorbene Papst dem Kardinalskollegium hinterlassen hat (Nr. 13 f).
Die Generalkongregation soll für die Vernichtung des Fischerrings und des Bleisiegels sorgen (Nr. 13 g).
In der Generalkongregation wird jedem wahlberechtigten Kardinal durch Los ein Zimmer zugewiesen (Nr. 13 i).
Siehe auch: Sedisvakanz und Sonderkongregation
Der Großpönitentiar ist Leiter der Apostolischen Pönitentiarie. Sie ist der kuriale Gnadenhof, der für die Gewährung von Gnadenerweisen und für das Ablasswesen zuständig ist. Die Apostolische Pönitentiarie zählt zu den drei höchsten päpstlichen Gerichtshöfen der Kirche. Da sie sich aber vornehmlich mit Gewissensangelegenheiten in der Kirche befasst, ist sie als kurialer Gnadenhof eher päpstliche Verwaltungsbehörde und gehört nicht im engen Sinn zu den kirchlichen Gerichten.
Großpönitentiar ist Kurienkardinal Angelo De Donatis. Er bleibt auch während der Sedisvakanz im Amt.