Die Gesamtheit der Dikasterien (Behörden) und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausübung seines obersten Hirtenamtes behilflich sind, wird als Römische Kurie bezeichnet. Sie nimmt die ihr übertragenen Aufgaben im Namen des Papstes und in seiner Autorität wahr (can. 360 CIC). Mit der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus vom 28. Juni 1988 hat Johannes Paul II. ihre Struktur und Zuständigkeiten grundlegend neu geregelt.
Amtssprache ist bis heute offiziell das Lateinische. An der Römischen Kurie gibt es aber ein Übersetzungsbüro, das allen Behörden zur Verfügung steht. Die wichtigste Kurienbehörde, die dem Papst direkt zuarbeitet, ist das Staatssekretariat. Die Kongregationen sind kollegial verfasste Verwaltungsorgane, deren Mitglieder Kardinäle und Bischöfe sind. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich grundsätzlich auf die ganze Kirche, sofern er nicht auf bestimmte Bereiche beschränkt ist (Ostkirchen, Lateinische Kirche, bestimmte Gebiete). Außerdem gibt es durch die aktuelle Kurienreform von Papst Franziskus so genannte Dikasterien, in denen bisherige Einzelbehörden zusammengefasst wurden. Zur Kurie gehören außerdem drei Gerichtshöfe und Päpstliche Räte, die im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils eingerichtet wurden. Kommissionen und Komitees unterstützen außerdem die universalkirchliche Arbeit des Vatikans. Hinzu kommen reine Verwaltungsbehörden und weitere Einrichtungen, die dem Apostolischen Stuhl angegliedert sind. Alle Einrichtungen und ein Organigramm finden Sie auf www.dbk.de.
Anfang des 20. Jahrhunderts entstand der Brauch, den auf dem Petersplatz wartenden Menschen durch aufsteigenden Rauch zu signalisieren, ob es einen neuen Papst gibt oder nicht: Bei erfolgreicher Wahl wurden die Stimmzettel mit trockenem Stroh verbrannt.
Der weiße Rauch, der aus dem Rauchfang der Kapelle aufstieg, kündete allen die Botschaft: „Habemus Papam“. Blieb die Wahl erfolglos, wurden die Zettel mit nassem Stroh verbrannt: Der Rauch war dann schwarz. In seiner Apostolischen Konstitution Universi dominici gregis hat Papst Johannes Paul II. keine Regelung für die Verbrennung der Stimmzettel vorgesehen.
Zum Konklave wird ein Ofen in der Sixtinischen Kapelle installiert, dessen Rohr in einen eigens auf dem Dach der Kapelle errichteten Schornstein führt.