Die Zeit, in der das Amt des Papstes oder eines Bischofs nicht besetzt ist, heißt Sedisvakanz (lat. sedes vacat = der Stuhl steht leer). Da ein Papst auf Lebenszeit gewählt wird, tritt eine Sedisvakanz üblicherweise mit dem Tod ein.
Die Möglichkeit des freiwilligen Amtsverzichts ist heute gemäß c. 332 § 2 CIC möglich. In der Vergangenheit haben von dieser Möglichkeit nur zwei Päpste Gebrauch gemacht: Papst Cölestin V. (1210–1296) im Jahre 1294 und Papst Gregor XII. (1406–1415) im Jahre 1415 auf dem Konzil von Konstanz. Im Jahr 2013 ist als erster Papst der Neuzeit auch Papst Benedikt XVI. von seinem Amt zurückgetreten: Er hat seinen Rücktritt für den 28. Februar 2013 um 20 Uhr erklärt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Sedisvakanz begonnen.
Während der Sedisvakanz liegt die Leitung der Kirche in den Händen des Kardinalskollegiums, aber nur im Rahmen der allgemeinen Aufgaben und Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Von Päpsten erlassene Gesetze dürfen in dieser Zeit in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden. Die Katholiken in aller Welt sind aufgerufen, während der Sedisvakanz besonders für eine rasche, einmütige und segensreiche Wahl des neuen Papstes zu beten.
Im Amt bleiben der (Kardinal-)Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche, der Großpönitentiar als Leiter des Kurialen Gnadenhofes, der Kardinalvikar (Generalvikar) der Diözese Rom, der Kardinalerzpriester der Vatikanischen Basilika sowie der Generalvikar Seiner Heiligkeit für die Vatikanstadt, ferner der Substitut des Staatssekretariats, der Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten und alle Nuntien sowie diplomatischen Vertreter des Heiligen Stuhls und die Sekretäre der Dikasterien der Römischen Kurie. Sie sind in dieser Zeit dem Kardinalskollegium gegenüber verantwortlich. Auch der Almosenier Seiner Heiligkeit, der für die Almosen und Armenpflege zuständig ist, darf seine karitativen Tätigkeiten in dieser Zeit fortsetzen.
Die Leitung der Kirche ist in dieser Zeit dem Kardinalskollegium anvertraut. Seine Befugnis beschränkt sich jedoch auf die Erledigung der ordentlichen Angelegenheiten und jener Fragen, die keinen Aufschub dulden. Insbesondere hat das Kardinalskollegium die Vorbereitungen für die Wahl des neuen Papstes zu treffen. Das Kardinalskollegium kann in keiner Weise über die Rechte des Apostolischen Stuhls und der Römischen Kirche verfügen und hat keinerlei Vollmacht oder Jurisdiktion in Fragen, die dem Papst zustehen. Von Päpsten erlassene Gesetze dürfen in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden. Dies gilt auch für die Regelungen zur Papstwahl (Universi Dominici Gregis, Kap. I–V).
Die zwischenzeitliche ordentliche Verwaltung der Kirche übernimmt der Camerlengo mit drei Kardinal-Assistenten. Die drei Kardinal-Assistenten, je einer aus jeder Ordnung (d. h. ein Kardinalbischof, ein Kardinalpriester, ein Kardinaldiakon) werden durch Los aus den bereits in Rom eingetroffenen Kardinälen für jeweils drei Tage gewählt. Diese sogenannte Sonderkongregation setzt auch den Tag fest, an dem erstmals das gesamte Kardinalskollegium zur Generalkongregation zusammentritt, um die Trauerfeierlichkeiten und die Wahl des neuen Papstes vorzubereiten. Die ersten vorbereitenden Generalkongregationen finden täglich im Apostolischen Palast im Vatikan statt und werden vom Dekan des Kardinalskollegiums geleitet.
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Die Sixtinische Kapelle (Capella Sistina) ist die Vatikanische Hofkapelle (erbaut von Sixtus IV. 1471-1484). Sie ist seit Jahrhunderten der zuletzt von Papst Johannes Paul II. bestätigte Ort des Konklave, an dem sich die Kardinäle zur Wahl des neuen Papstes versammeln. Ausschließlich hier finden alle Wahlhandlungen statt.
Vor Beginn der Wahlhandlungen suchen zwei vom Camerlengo beauftragte Techniker die Kapelle nach Abhörgeräten ab. Die Kapelle selbst bleibt dann bis zum Beginn der Wahlhandlungen verschlossen. Um weltliche Einflussnahmen auszuschließen und die Geheimhaltung aller Wahlvorgänge sicherzustellen, ist außerdem eine Kontaktaufnahme der Kardinäle mit der Außenwelt während des Konklaves untersagt. Alle technischen Geräte zur Aufnahme, Wiedergabe oder Übermittlung von Ton, Bild und Schrift sind streng verboten. Den Kardinälen ist es während der Zeit des Konklaves verboten zu korrespondieren oder zu telefonieren, Zeitungen zu lesen sowie Radio und Fernsehen zu benutzen. (Mehr: Kapitel IV „Geheimhaltung aller die Wahl betreffenden Vorgänge“ und VI „Was bei der Wahl des Papstes zu beachten oder zu vermeiden ist“ der Apostolischen Konstitution Universi dominici gregis).
Während der Sedisvakanz gibt es zwei Arten von Kongregationen der Kardinäle zur Vorbereitung der Papstwahl: eine Generalkongregation und eine Sonderkongregation.
Die Sonderkongregation besteht aus dem Camerlengo und aus drei Kardinälen, je einem aus jeder Ordnung (d. h. ein Kardinalbischof, ein Kardinalpriester und ein Kardinaldiakon), die Assistenten heißen. Diese werden jeweils für drei Tage durch Los aus den wahlberechtigten Kardinälen bestimmt, die bereits in Rom eingetroffen sind.
In der Sonderkongregation werden während der Sedisvakanz die ordentlichen Angelegenheiten und Fragen von untergeordneter Bedeutung bearbeitet. Für wichtigere Angelegenheiten oder schwerwiegendere Fragen, die eine gründlichere Prüfung erfordern, ist die Generalkongregation zuständig. Die Sonderkongregation bestätigt auch die Personen, die dem Konklave während des Wahlverlaufs zusätzlich zur Verfügung stehen sollen.
Siehe ergänzend auch: Konklave, Eid sowie Generalkongregation
Das Staatssekretariat ist die zentrale Einrichtung der Römischen Kurie. Geleitet wird es vom Kardinalstaatssekretär bzw. Staatssekretär. Seit dem 15. Oktober 2013 ist Kardinal Pietro Parolin als Staatssekretär im Amt.
Die Römische Kurie wurde von Papst Franziskus mit der am 5. Juni 2022 in Kraft getretenen Konstitution Praedicate Evangelium grundlegend reformiert. Die Konstitution entstand in einem mehrere Jahre langen Prozess, für den der Papst einen Kardinalsrat eingerichtet hatte, zu dem auch der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, gehört hat. Die Konstitution wurde am 19. März 2022 veröffentlicht. Sie ersetzt die letzte Konstitution zur Kurienreform unter Papst Johannes Paul II., Pastor Bonus vom 28. Juni 1988. Nach Praedicate Evangelium gliedert sich das Staatssekretariat in drei Abteilungen:
Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten ist dem Papst bei Fragen seines täglichen Dienstes behilflich. Sie kümmert sich beispielsweise um die Redaktion der Dokumente des Papstes, bearbeitet die Unterlagen für die Ernennungen der Römischen Kurie und bewahrt – im Falle der Sedisvakanz - das Bleisiegel sowie den Fischerring auf. Außerdem regelt sie auch die Aufgaben und Tätigkeiten der Päpstlichen Vertreter. Der Leiter dieser Ersten Sektion wird als Substitut bezeichnet. Derzeit ist das Erzbischof Edgar Pena Para.
Die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten sorgt sich um die Angelegenheiten, die mit den Regierungen verhandelt werden müssen, wie beispielsweise der Abschluss von Konkordaten oder anderen Verträgen. Ihr obliegt die Vertretung des Heiligen Stuhls bei internationalen Organisationen und Konferenzen, in besonderen Fällen auch die Besetzung von Bischofsstühlen oder Veränderungen und Errichtungen von Teilkirchen. Geleitet wird diese Zweite Sektion vom Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten, derzeit Erzbischof Paul Gallagher.
Die Dritte Sektion für ist jene für das diplomatische Personal des Heiligen Stuhls unter der Leitung des Sekretärs für die Päpstlichen Vertretungen, dem ein Untersekretär zur Seite steht.
Der Stimmzettel für die Papastwahl ist rechteckig und so beschaffen, dass er doppelt gefaltet werden kann. Im oberen Teil stehen die lateinischen Worte „Eligo in Summum Pontificem“ („Ich wähle zum Papst“). Auf die untere freie Hälfte des Zettels schreibt jeder wahlberechtigte Kardinal geheim, möglichst in verstellter Schrift, den Namen dessen, den er wählt. Mehrfachnennungen sind nicht möglich. Nach der öffentlichen Auszählung werden die Stimmzettel oberhalb des Wortes Eligo durchstochen und auf eine Schnur gereiht.
siehe: Bischofssynode