Die Bestimmungen für die Zeit der Sedisvakanz, für das Konklave und die Wahl des neuen Papstes sind im Kodex des Kanonischen Rechts [Codex Iuris Canonici - kurz: CIC von 1983] sowie insbesondere in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom vom 22. Februar 1996 festgelegt. In dieser Konstitution hat Papst Johannes Paul II. die bestehenden Vorschriften seiner Amtsvorgänger zur Papstwahl ergänzt und der veränderten Situation von heute angepasst. Papst Benedikt XVI. hat die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis bestätigt, jedoch in einigen wenigen Punkten mit dem Motu proprio De Aliquibus Mutationibus verändert. Auch dieses Dokument ist – zusammen mit Universi Dominici Gregis – bindend für die Papstwahl.
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