Ein neuer Papst ist gewählt

Weißer Rauch signalisiert eine erfolgreiche Papstwahl

Ist die Wahl gültig vollzogen, ruft der letzte der Kardinaldiakone den Sekretär des Kardinalskollegiums, Erzbischof Lorenzo Baldisseri, und den Päpstlichen Zeremonienmeister, Erzbischof Diego Giovanni Ravelli, in den Wahlraum. Anschließend wird der Gewählte vom ranghöchsten wahlberechtigten Kardinalbischof gefragt, ob er die Wahl annimmt. Diese Aufgabe übernimmt gemäß der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis beim Konklave 2025 Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, da sowohl der Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Giovanni Battista Re, als auch sein Stellvertreter, Kardinal Leonardo Sandri, das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben und somit nicht mehr wahlberechtigt sind. Kardinal Parolin wird den Gewählten fragen: „Acceptasne electionem de te canonice factam in Summum Pontificem?“ (lat. = „Nimmst du deine kanonische Wahl zum Papst an?“). Stimmt der Gewählte zu, fragt er: „Quo nomine vis vocari?“ (lat. = „Mit welchem Namen willst du gerufen werden?“).

 

Anschließend fertigt der Päpstliche Zeremonienmeister im Beisein von zwei Zeremoniaren ein notarielles Schriftstück über die Annahme der Wahl und den gewählten Namen (Namenswahl) an. Ist der zum Papst Gewählte bereits Bischof, besitzt er mit Annahme der Wahl die „volle und höchste Gewalt in der Kirche“ (can. 332 § 1 CIC). Wird ein Nicht-Bischof zum Papst gewählt, muss er unverzüglich zum Bischof geweiht werden und erlangt erst mit der Bischofsweihe die Fülle der päpstlichen Vollmacht. Hierdurch wird deutlich, dass das Papstamt im Bischofsamt verwurzelt ist und von diesem nicht gelöst werden kann. Die Bischofsweihe erfolgt durch den Dekan des Kardinalskollegiums oder, bei dessen Abwesenheit, durch den Subdekan.
 Die Formalitäten richten sich nach dem Ordo Rituum Conclavis.

 

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