Zur Wahl versammeln sich die Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle (Cappella Sistina, erbaut unter Sixtus IV. [1471–1484]), dem zuletzt von Papst Benedikt XVI. bestätigten Ort des Konklaves. Allein hier finden alle Wahlhandlungen statt. Um weltliche Einflussnahmen auszuschließen und die Geheimhaltung aller Wahlvorgänge sicherzustellen, ist eine Kontaktaufnahme der Kardinäle mit der Außenwelt während des Konklaves untersagt. Alle technischen Geräte zur Aufnahme, Wiedergabe oder Übermittlung von Ton, Bild und Schrift sind streng verboten. Den Kardinälen ist es während der Zeit des Konklaves ebenfalls untersagt, zu korrespondieren oder zu telefonieren, Zeitungen zu lesen sowie Radio und Fernsehen zu benutzen. Zwei vom Camerlengo beauftragte Techniker suchen den Wahlort nach Abhörgeräten ab.
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Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom vom 22. Februar 1996, Zweiter Teil, Kapitel IV „Geheimhaltung aller die Wahl betreffenden Vorgänge“ und Kapitel VI „Was bei der Wahl des Papstes zu beachten oder zu vermeiden ist“
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